Straßenverkehrsabgaben in Österreich
In Österreich wurde 1995–2003 eine pauschale (fahrleistungsunabhängige) allgemeine Straßenbenützungsabgabe für die Benutzung von Straßen des öffentlichen Verkehrs durch Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t und mehr erhoben; bei Fahrzeugen mit ausländischem EU-Kennzeichen unterlag nur die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen der Abgabe. An ihre Stelle
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