Strafprozess

Örtliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem die Tat begangen wurde, das Gericht des Ortes, an dem die Täterin oder der Täter wohnt oder sich aufhält, oder das Gericht des Ergreifungsorts. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich nach der Gerichtszuständigkeit.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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