Staatsmonopol
Staatsmonopol, im weiteren Sinn vom Staat kraft Hoheitsrecht für sich unter Ausschluss privater Unternehmen beanspruchtes ausschließliches Recht (Monopol) des Angebots (Erzeugung beziehungsweise Vertrieb) bestimmter Güter. Nach dem Zweck unterscheidet man Finanzmonopole, die der Erzielung von Einnahmen dienen, und Verwaltungsmonopole (Staatsmonopol im engeren Sinn), die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben
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