Staatskirchenrecht

Staatskirchenrecht, das Rechtsgebiet im Bereich des öffentlichen Rechts, das die besonderen Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgesellschaften betrifft. Das Staatskirchenrecht ist Teil des staatlichen Rechts und insofern vom Kirchenrecht zu unterscheiden, das kirchliches Recht ist und die Rechtsverhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche regelt. Grundlage des deutschen Staatskirchenrechts sind

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