Plazet (Staatskirchenrecht)
Plazet [lateinisch placet »es gefällt«] das, -s/-s, Staatskirchenrecht:
landesherrliches Plazet, lateinisch Placetum regium, Exequatur, das aus eigener Macht beanspruchte Recht des Staates, kirchliche Erlasse vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen und zu genehmigen. Das Plazet kam im Spätmittelalter auf und wurde in der Folgezeit (u. a. durch Reformation, Gallikanismus) zum Bestandteil des Staatskirchenrechts. Im 19. Jahrhundert verschwand
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