Sprecherausschuss
Sprecher|ausschuss, die Interessenvertretung der leitenden Angestellten, die nach dem Sprecherausschussgesetz vom 20. 12. 1988 in Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten von diesen nach den Grundsätzen einer demokratischen Wahl gebildet werden kann. Er wird für vier Jahre gewählt. Die Grundzüge seiner Rechtsstellung (Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit,
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