Spolienrecht
Spoli|enrecht, lateinisch Ius spoli|i,
im Mittelalter von weltlichen und geistlichen Machthabern erhobener Anspruch auf den beweglichen Nachlass von Klerikern (Spolien); besonders bedeutend der Anspruch des Königs auf den Nachlass eines Bischofs. Begründung war das Eigenkirchen-, das Regalien-, das kirchliche Reservationsrecht. Im Spätmittelalter setzte sich die Testierfreiheit der Geistlichen durch.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe