Spannungsfall

Spannungsfall, durch äußere Bedrohung eines Staates hervorgerufene gefährliche Situation, die sich zum Verteidigungsfall verschärfen kann. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nach dem durch Gesetz vom 24. 6. 1968 (Notstandsverfassung) ins Grundgesetz eingefügten Artikel 80 a besondere Regelungen zur Anwendung (Zivildienstverpflichtung, Einschränkung der Berufsfreiheit, Schutz ziviler Objekte durch die

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