Sonderdelikt
Sonderdelikt, Straftat, die nicht von jedermann begangen werden kann, sondern die beim Täter eine bestimmte gesetzlich umschriebene Eigenschaft voraussetzt, z. B. Amtsträger zu sein (§§ 331, 332, 336 StGB). Bei echten Sonderdelikten (z. B. Bestechlichkeit, § 332 StGB) wirkt das Vorliegen des bestimmten Tatbestandsmerkmals strafbegründend, bei unechten Sonderdelikten (z.
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