Simultanzulassung (Recht)
Simultanzulassung, Recht:
die Zulassung eines Rechtsanwaltes in Zivilsachen bei mehreren Gerichten. Die Simultanzulassung unterlag früher vielfältigen Einschränkungen, ist aber jetzt infolge des einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. 12. 2000 generell möglich. Anwälte, die beim Bundesgerichtshof zugelassen sind, dürfen nach § 171 Bundesrechtsanwaltsordnung nach wie vor nicht gleichzeitig bei einem anderen Gericht
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