Selbstfahrer (Recht)

Selbstfahrer, Recht:

Mieter eines Kfz, das von ihm selbst gesteuert wird. Wer an Selbstfahrer vermietet, muss seinen Gewerbebetrieb der Gewerbeaufsichtsbehörde und mit Bezeichnung der Fahrzeuge der Zulassungsbehörde melden; die Fahrzeugpapiere tragen den Vermerk »Selbstfahrervermietfahrzeug« (§ 14 Gewerbeordnung; Überwachungsverordnung vom 4. 4. 1955, mit Änderungen).

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