Schutzmacht (Völkerrecht)
Schutzmacht, Völkerrecht:
Staat, der die Rechte und Interessen eines anderen Staates und dessen Staatsangehöriger gegenüber einem dritten Staat, mit dem der vertretene Staat keine Beziehungen unterhält, diplomatisch und konsularisch vertritt; von Bedeutung ist dies besonders im Kriegsfall, wo ein Neutraler Schutzmacht für einen Krieg Führenden in einem Feindstaat sein kann. (Protektorat)
Informationen zum Artikel
Quellenangabe