Schutzbrief (Recht)
Schutzbrief, Recht:
im früheren Recht die vom Inhaber der Rechtsgewalt (König, Landesherr) urkundlich erteilte Zusicherung eines besonderen Schutzes für bestimmte Institutionen, z. B. Immunität für Klöster, oder (meist gegen Entrichtung von Abgaben) für bestimmte Personen beziehungsweise Personengruppen, z. B. Juden (»Schutzjuden«), ausländische Kaufleute, oder freies Geleit für einen Angeklagten. (Geleit)
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