Schutzbau

Schutzbau, Vorkehrung zum Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) und lebens- und verteidigungswichtiger Anlagen vor Kriegs- oder Katastropheneinwirkungen, d. h. vor Trümmern, Brand, Radioaktivität u. a. durch die Unterhaltung von Schutzräumen (Schutzraumbauten). Unterschieden wird zwischen öffentlichen (mit Mitteln des Bundes wiederhergestellte Bunker und Stollen sowie als Mehrzweckbauten in unterirdischen

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