Schulrat
Schulrat, herkömmliche Bezeichnung für einen dem Schuldienst entstammenden Verwaltungsbeamten, Mitglied der Schulbehörde (Schulamt) der Gemeinde oder des Kreises, auch eines Schulverbandes, in dessen Zuständigkeit die Wahrnehmung der Aufgaben der staatlichen Schulaufsicht fällt. Der direkt vom Land (als Schulträger von Gymnasien oder für Privatschulen) mit der Schulaufsicht beauftragte Verwaltungsbeamte heißt
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