Zahlungsunfähigkeit
Zahlungs|unfähigkeit, Insolvenz,
die auf den Mangel an Zahlungsmitteln gegründete Unfähigkeit des Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu begleichen; im Insolvenzrecht ist Zahlungsunfähigkeit in der Regel anzunehmen, wenn Zahlungseinstellung erfolgt ist (§ 17 InsO). Ein weiterer Eröffnungsgrund ist bei eigenem Antrag des Schuldners seine drohende Zahlungsunfähigkeit, die vorliegt, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in
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