Schuldknechtschaft
Schuldknechtschaft, im römischen und germanischen Recht eine Form der Zwangsvollstreckung gegen zahlungsunfähige Schuldner, durch die diese ihre Rechtsfähigkeit verloren und Sklaven wurden. Ursprünglich war der Schuldner der Willkür des Gläubigers ausgesetzt (dauernde Schuldknechtschaft, Verkauf durch den Gläubiger), später entstand ein Dienstverhältnis unter Wahrung der persönlichen Freiheit des Schuldners (abdienende
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