Schuldknechtschaft

Schuldknechtschaft, im römischen und germanischen Recht eine Form der Zwangsvollstreckung gegen zahlungsunfähige Schuldner, durch die diese ihre Rechtsfähigkeit verloren und Sklaven wurden. Ursprünglich war der Schuldner der Willkür des Gläubigers ausgesetzt (dauernde Schuldknechtschaft, Verkauf durch den Gläubiger), später entstand ein Dienstverhältnis unter Wahrung der persönlichen Freiheit des Schuldners (abdienende

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.