Schuld in der Religionslehre
Laut der christlichen Lehre hat der Mensch mit der sogenannten Erbsünde Schuld auf sich geladen. Diese Schuld besteht darin, dass der Mensch das Gebot Gottes übertreten hat, indem er die Frucht eines verbotenen Baumes aß. Auch hier ist die Schuld nur dadurch möglich, dass dem Menschen ein freier Wille zugesprochen
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Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg, Janina Schmiedel
Quellenangabe