Rechtliche und moralische Schuld
Es wird zwischen rechtlicher und moralischer Schuld unterschieden. Es ist zum Beispiel nicht gesetzlich verboten, Gebrauchsgegenstände oder Lebensmittel zu kaufen, die aus nicht fairem Handel stammen. Wer Kleidung aus Fabriken in armen Ländern kauft, in denen die Menschenrechte nicht geachtet werden, macht sich rechtlich nicht schuldig. Es kann aber von
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Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg, Janina Schmiedel
Quellenangabe