Schiffsattest (Binnenschifffahrt)

Schiffs|attest, Binnenschifffahrt:

Erlaubnis für Bauart und Ausrüstung eines Binnenschiffes; je nach Größe und Betriebsart wird diese als Schiffsattest, Fahrtauglichkeitsbescheinigung, Schiffszeugnis oder Fährzeugnis gemäß Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. 3. 1988 (mit Änderungen) zeitlich befristet erteilt.

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