Schießbefehl

Schießbefehl, im politischen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung für die Praxis, »illegale« Grenzübertritte aus und in die SBZ beziehungsweise DDR unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern.

Mit entsprechenden Vorschriften sollten »Grenzverletzungen« an der von 1949/52 bis 1989/90 als Teil des Eisernen Vorhangs bestehenden befestigten Grenzlinie zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland unterbunden werden (sogenannte innerdeutsche Grenze).

Quellenangabe

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