Sachbeschädigung

Datenveränderung

Nach § 303a StGB macht sich wegen Datenveränderung strafbar, wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.