richterliche Selbstbeschränkung

richterliche Selbstbeschränkung, unter der Bezeichnung judicial self-restraint durch die Rechtsprechung im angelsächsischen Rechtsraum, besonders in den USA, entwickelter Grundsatz, nach dem die Gerichte ihre Kompetenzen eng auslegen, wo Prärogativen anderer Gewalten (Gewaltenteilung) berührt sind, insbesondere solche der Regierung. Die richterliche Selbstbeschränkung soll dazu beitragen, dass der Gestaltungsspielraum der

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