Restschuldbefreiung (Insolvenzrecht)
Restschuldbefreiung, Insolvenzrecht:
ab 1. 1. 1999 mögliche Befreiung des Schuldners, soweit es sich um eine natürliche Person handelt (z. B. einen Verbraucher, einen Einzelunternehmer), von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern nach Maßgabe der §§ 287–303 InsO. Die Restschuldbefreiung wird vom Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners, der mit dem
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