Reservatrechte (Deutsches Reich)
Reservatrechte, im Deutschen Reich 1871–1918 die in der Reichsverfassung nur zum Teil abgesicherten Sonderrechte, die sich die süddeutschen Staaten und die Hansestädte in den Novemberverträgen von 1870 als Vorbedingung für ihren Eintritt ins Reich ausbedungen hatten. Hierunter fielen z. B. eigene Post- und Telegrafenverwaltung in Bayern und Württemberg, in
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