Res publica

Res publica [lateinisch »öffentliche Sache«] die, -,

Begriff der römischen Staatsauffassung, beinhaltet im Unterschied zur »res privata« (der »privaten Sache«) den gemeinsamen Interessenkomplex des römischen Volkes oder Staates und die Summe dessen, was vom Staat mithilfe bestimmter Institutionen zu leisten ist, auch diese Institutionen selbst und die Staatsgewalt. Da der Staat als Personalverband verstanden wird, als konkrete

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