Replik (Prozessrecht)

Replik [französisch réplique »Antwort«, »Gegenrede«] die, -/-en, Prozessrecht:

die Gegeneinwendung des Klägers auf die Einwendung des Beklagten, namentlich im schriftlichen Vorverfahren. (Duplik)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.