Reichstag, im Deutschen Reich (Kaiserreich)

1871–1918 die Vertretung des Volkes. Die Reichsverfassung vom 16. 4. 1871 änderte an der Rechtsgestalt, wie sie für den Reichstag des Norddeutschen Bundes durch seine Verfassung vom 17. 4. 1867 vorgezeichnet war, grundsätzlich nichts. Der Reichstag verkörperte neben dem Kaiser die Einheit des Reichs. Gemeinsam mit dem Bundesrat übte er
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