Der Reichskanzler war der im Deutschen Reich 1870–1918 höchste, vom Kaiser ernannte Reichsbeamte.
Der Reichskanzler war der durch Gegenzeichnung der kaiserlichen Regierungsakte einzige verantwortliche Minister des Reiches. In der Weimarer Republik (1919–33) leitete der Reichskanzler die Reichsregierung; er war verantwortlich gegenüber dem Reichstag und wurde vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.