Reichsritterschaft
Reichsritterschaft, im Heiligen Römischen Reich der hauptsächlich aus der Reichs- und Stiftsministerialität hervorgegangene reichsunmittelbare niedere Adel in Süd- und Westdeutschland, der nicht zur vollen Landeshoheit und Reichsstandschaft gelangte.
Die Reichsritterschaft war seit 1422 (Privileg König Siegmunds) bündisch organisiert und wurde im Ewigen Landfrieden 1495 reichsrechtlich anerkannt. Sie blieb 1500/12 außerhalb der Einteilung in Reichskreise und zeigte auch sonst starkes Unabhängigkeitsstreben, das jedoch im 16. Jahrhundert am Landesfürstentum scheiterte, nicht zuletzt, weil sich Mitglieder der Reichsritterschaft (z. B. F. Geyer) aufseiten
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