Reichsregierung

Reichsregierung, Reichskabinett, im Deutschen Reich

1919–45 das zentrale Organ der vollziehenden Gewalt. Die Reichsregierung war ein Kollegialorgan und bestand aus dem Reichskanzler und den Reichsministern (Artikel 52 Weimarer Reichsverfassung). Der Reichskanzler führte den Vorsitz und bestimmte als »Primus inter Pares« die Richtlinien der Politik. Die vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannten Reichsminister leiteten innerhalb

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.