Reichsexekution

Reichs|exekution, im Heiligen Römischen Reich

bis 1806 einerseits die Vollstreckung von Urteilen des Reichskammergerichts und des Reichshofrats, andererseits die Aufrechterhaltung des Landfriedens unabhängig von einem gerichtlichen Verfahren, nötigenfalls durch Truppen der Reichskreise (Reichsexekutionsordnung von 1555). – Die Reichsverfassung von 1871 (Artikel 19) sah die Reichsexekution gegen einen seinen Pflichten nicht nachkommenden Gliedstaat vor;

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