Reichsdeputationshauptschluss

Reichsdeputationshauptschluss, Beschluss der letzten außerordentlichen Reichsdeputation des Heiligen Römischen Reiches (Deputation) vom 25.2.1803.

Zur Entschädigung der von der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich (Friede von Lunéville, 1801) betroffenen weltlichen Fürsten setzte der Reichstag eine Reichsfriedensdeputation aus Kurmainz, Böhmen (Österreich), Sachsen, Brandenburg (Preußen), Pfalz-Bayern, dem Hoch- und Deutschmeister, Württemberg und Hessen-Kassel ein. Diese nahm auf der Grundlage der bereits 1802 von Frankreich und

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