Rechtsschutzbedürfnis
Rechts|schutzbedürfnis, Rechts|schutz|interesse,
das berechtigte Interesse eines in seinen Rechten Beeinträchtigten, in den dafür vorgesehenen Verfahren Rechtsschutz durch ein Gericht zu erhalten. Das Rechtsschutzbedürfnis ist stets Prozessvoraussetzung. Es kann fehlen (Folge: Abweisung des Rechtsschutzbegehrens), wenn der gerichtliche Rechtsschutz anders einfacher oder kostengünstiger erreicht werden kann beziehungsweise das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht
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