Rechtskonsulent

Rechtskonsulent, veraltet für Rechtsbeistand. – Rechtsgeschichtlich ist mit dem Begriff des Rechtskonsulenten die Diskriminierung jüdischer Rechtsanwälte im nationalsozialistischen Deutschland verknüpft, die darin gipfelte, dass durch die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27. 9. 1938 die noch bestehenden Zulassungen »nicht arischer« Rechtsanwälte aufgehoben wurden. Jüdische Rechtsanwälte durften sich nur noch

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