Rechtsbeistand

Rechtsbeistand, 1) im engeren Sinn Berufsbezeichnung für Personen, die, ohne Rechtsanwalt zu sein, nach dem Rechtsberatungsgesetz alter Fassung die Erlaubnis besitzen, geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen; sie sind auf Antrag in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufzunehmen und werden so den Rechtsanwälten praktisch gleichgestellt. Nach der geltenden Fassung des Gesetzes wird

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.