Rechnungshof
Rechnungshof,mit richterl. Unabhängigkeit ausgetattete, unabhängige, mit der Rechnungsprüfung für die Haushalte der öffentlichen Verwaltungen und mit deren Beratung betraute Behörde im Rang einer obersten Bundes- (Bundesrechnungshof) beziehungsweise Landesbehörde, aber kein Verfassungsorgan. Seine Aufgabe ist vor allem die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung unter Gesichtspunkten der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe