Quorum
Quorum [lateinisch »derer«] das, -s,
die Anzahl von Mitgliedern einer Körperschaft, eines Kollegialorgans oder einer Personengesamtheit, die für die Beschlussfähigkeit erforderlich ist; bei Wahlen und Abstimmungen die Mindestzahl von Votierenden, die für die Gültigkeit des Wahl- oder Abstimmungsvorgangs erforderlich ist; bei Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit die Zahl der für die Billigung der Vorlage nötigen Stimmen.
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