Prärogativ (Recht)
Prärogativ [lateinisch, zu praerogare »vorschlagen«] das, -s/-e, Prärogative die, -/-n, Recht:
früher im staatsrechtlichen Sinn das dem Monarchen zustehende Vorrecht, das er unabhängig von der Mitwirkung einer Volksvertretung ausüben konnte. Zu den Sonderrechten des Staatsoberhauptes gehörten u. a. Oberbefehl über das Heer, Sanktion der Gesetze, Ministerernennung und Begnadigung. In der konstitutionellen Monarchie ist das Prärogativ durch die verfassungsrechtliche Bindung beschränkt. Im
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