Privilegium minus

Privilegium minus [lateinisch], in Verbindung mit der Erhebung Österreichs von der Markgrafschaft zum Herzogtum am 17.9.1156 von Kaiser Friedrich I. Barbarossa erlassenes Privileg.

Das Privilegium minus gewährte dem gemeinsam belehnten Herzogspaar Heinrich II. Jasomirgott und Theodora Komnena († 1183) als Kompensation zum Verlust des Herzogtums Bayern außerordentliche Rechte, u. a. Erbfolge in weiblicher Linie, verbindliches Designationsrecht bei Kinderlosigkeit, volle Gerichtsbarkeit sowie Beschränkungen bei Hoffahrt und Heerfolge. Das Privilegium minus dokumentiert darüber hinaus die zunehmende

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