Priorität (Recht)

Priorität die, -/-en, Recht:

1) Vorrang des älteren Rechts vor dem jüngeren (lateinisch prior tempore potior iure, »früher in der Zeit, stärker im Recht«), z. B. bei mehreren Pfandrechten an einer Sache, besonders beim Pfändungspfandrecht gemäß § 804 Absatz 3 ZPO; (nur) zum Teil anders beim Rang von Grundstücksrechten; 2) seltener: die aus anderen

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