Preistreiberei
Preis|treiberei, Preis|überhöhung,
nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) eine mit Geldbuße (bis zu 25 000 €) bedrohte Ordnungswidrigkeit, die begeht, wer vorsätzlich oder leichtfertig in befugter oder unbefugter Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe für Gegenstände/Leistungen lebenswichtigen Bedarfs Entgelte fordert, verspricht, vereinbart, annimmt oder gewährt, die infolge einer Beschränkung des Wettbewerbs oder infolge der
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