Polizeistunde

Polizeistunde, Sperrstunde, Sperrzeit,

nach § 18 Gaststätten-Gesetz der Zeitpunkt, zu dem Schank- oder Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten schließen müssen, ferner die Zeitspanne, in der keine Betriebsleistungen erfolgen dürfen und Gästen das Verweilen in den Betriebsräumen nicht gestattet ist. Die Polizeistunde wird durch Rechtsverordnungen der Länder festgelegt, ihr Beginn ist daher unterschiedlich (meist 1

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