Plusankündigung

Plus|ankündigung, durch ein Pluszeichen verdeutlichter Kurszusatz an der Kurstafel, wenn der Skontroführer aufgrund der ihm vorliegenden Aufträge eine erhebliche Kurssteigerung bei einem Wertpapier erwartet. Als erheblich gelten bei Aktien, Optionsanleihen, Optionsscheinen, Wandelanleihen und Genussscheinen Kursveränderungen von mehr als 5 %, bei Rentenwerten mehr als 1,5 %. In Abhängigkeit von

Quellenangabe

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