Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld, eine seit 1. 1. 2015 gewährte Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit, die Beschäftigte kurzfristig für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie die Schwiegereltern und Schwiegerkinder) in Anspruch nehmen können.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe