Personalitätsprinzip
Personalitätsprinzip, der Grundsatz, nach dem sich bestimmte rechtliche Verhältnisse einer Person nach dem Heimatrecht, also nach der Abstammung, und nicht nach dem Recht des Aufenthaltsstaates (Territorialitätsprinzip) richten. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht und andere Staatsangehörigkeitsrechte beruhen im Grundsatz auf dem Personalitätsprinzip (Grundsatz des »ius sanguinis«, Abstammungsrecht). Im Strafrecht gilt seit
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