Patrimonium (Kirchenrecht)

Patrimonium [lateinisch »das vom Vater geerbte Gut«, »(Erb)vermögen«] das, -s/...ni|en, Kirchenrecht:

die Kirchengüter, die einem Heiligen gewidmet sind; Patrimonium Petri, der Kirchenstaat.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.