Obrigkeit

Obrigkeit, seit dem 15. Jahrhundert auftretender Begriff, der die Inanspruchnahme herrschaftlicher Gebotsgewalt (v. a. Gesetzgebungs- und Ordnungsbefugnisse) dokumentiert. Der Obrigkeitsgedanke kommt zunächst in den Stadtrechten des späten 15. Jahrhunderts zum Ausdruck, greift auf die ländliche Rechtsetzung durch den Grundherrn über (Weistum) und erscheint im 16. Jahrhundert auf territorialer

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