Oberstes Landesgericht
Oberstes Landesgericht, nach § 8 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz in jedem Bundesland, in dem mehrere Oberlandesgerichte bestehen, mögliches Obergericht. Ein solches Gericht wurde nur in Bayern eingerichtet, das Bayerische Oberste Landesgericht wird jedoch 2006 seine Tätigkeit einstellen.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe