Nizzaer Klassifikationsabkommen (Markenrecht)
Nizza|er Klassifikationsabkommen, Markenrecht:
Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. 6. 1957. Der Schutz von Marken ist stets beschränkt auf diejenigen Produkte, für welche eine Marke eingetragen ist oder benutzt wird. Die Klassifikation von Produkten nach einheitlichen Regeln fördert die Transparenz von
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